Sozialpsychiatrische Vereinbarung - Praxis Dr. Bär, Schwäbisch Gmünd

Sozialpsychiatrie-Vereinbarung

Unsere Praxis arbeitet nach dem Modell der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV). Diese Vereinbarung soll die ambulante kinder- und jugendpsychiatrische Betreuung als wichtigen Baustein bei der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien sicherstellen, um so weit wie möglich dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu entsprechen. Das Ziel der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung ist eine ganzheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen, indem neben ärztlichen Leistungen auch insbesondere psychologisch-psychotherapeutische, heilpädagogische und psychosoziale Unterstützung von den Krankenkassen im Rahmen einer kinderpsychiatrischen Gesamtbehandlung übernommen werden.

1994 haben in Baden-Württemberg alle Kassen diese Sozialpsychiatrievereinbarung abgeschlossen, an der Kinder- und Jugendpsychiater teilnehmen können, wenn sie eine qualifizierte sozialpsychiatrische Versorgung sicherstellen können. Wir arbeiten daher in unserer Praxis mit einem Team unterschiedlicher Fachkräfte zusammen und können so eine multimodale Behandlung anbieten. Es gibt in Deutschland über 1000 Kinder- und Jugendpsychiater und etwa 500 KJP-Praxen, von denen etwas mehr als die Hälfte nach dem Modell der SPV-Vereinbarung arbeiten.

Zur sozialpsychiatrischen Versorgung gehört neben dem multimodalen Angebot auch eine regelmäßige Zusammenarbeit mit dem medizinischen System (z.B. Haus- und Kinderärzten, Kliniken und Ambulanzen), mit anderen niedergelassenen Therapeuten (z.B. Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden) und mit dem sozialen Umfeld der Patienten (z.B. Kindergärten, Schulen, Jugendamt, Beratungsstellen), sofern uns eine Schweigepflichtsentbindung hierfür vorliegt.